Verfahrensbeistand in der Stadt und Region Hannover
Als zertifizierter und vom Berufsverband BVEB anerkannter Verfahrensbeistand bin ich seit 2019 freiberuflich in Stadt und Region Hannover tätig. Bis 2024 habe ich die Selbstständigkeit neben meiner Beschäftigung als Sozialarbeiter im Jugendamt der Stadt Laatzen ausgeübt.
Anfang 2025 habe ich die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen zu meinem Hauptberuf gemacht und konzentriere mich nun vollständig auf meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand, Berufsvormund und Umgangspfleger.
Mein Schwerpunkt liegt dabei auf den Verfahrensbeistandschaften in Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Ein Interessenschwerpunkt sind Verfahren nach § 1666 BGB, daher nehme ich regelmäßig an Fortbildungen zu Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz teil und aktualisiere meine Fachkenntnisse zum Jugendhilferecht fortlaufend.
Regelmäßig bin ich auch in Verfahren nach § 1631b BGB tätig, sowohl in einstweiligen Anordnungsverfahren als auch in Hauptsacheverfahren. Kinder oder Jugendliche im Kinderkrankenhaus Auf der Bult in Hannover kann ich meist innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Beschlusses persönlich aufsuchen.
Mehr Informationen über meine Berufserfahrung und Qualifikation finden Sie hier.

Arbeitsweise als Verfahrensbeistand
Folgende Grundsätze und Handlungsweisen kennzeichnen meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand:
- Die Subjektstellung des Kindes in Kindschaftssachen
In persönlichen Einzelgesprächen mit dem Kind ermittele ich dessen Willen. Die eigenen Sichtweisen, Wünsche und Willensäußerungen des Kindes stehen dabei im Mittelpunkt und sind die Richtschnur meines Handelns. Altersgerecht erkläre ich dem Kind, dass sein Wille gehört und ernst genommen, die Entscheidung aber von den Erwachsenen getroffen wird ("a voice, not a choice").
Bei Kindern, die ihren Willen auf Grund ihres Alters oder Entwicklungsstandes nicht verbal äußern können, führe ich Interaktionsbeobachtungen durch oder ermittele auf entwicklungspsychologischer, sozialpädagogischer und juristischer Grundlage den mutmaßlichen Kindeswillen.
Jugendlichen ab 14 Jahren erkläre ich zusätzlich ihre eigenen Rechte als verfahrensfähige Minderjährige und unterstütze sie bei Bedarf dabei, diese Rechte wahrzunehmen.
- Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens
Das kindliche Zeitempfinden berücksichtige ich nicht nur in meinen Stellungnahmen und Anregungen, sondern von Beginn meiner Tätigkeit an. So achte ich beispielsweise darauf, Termine mit jüngeren Kindern möglichst zeitnah zu vereinbaren, insbesondere wenn der Umgang mit einem Elternteil unterbrochen wurde.
Auch bei Inobhutnahmen oder freiheitsentziehenden Unterbringungen, die oft zu großer Verunsicherung bei Kindern führen, suche ich die Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich persönlich auf, um ihnen das Verfahren zu erklären und ihren Willen festzustellen.
- Berücksichtigung des Kindeswohls
Ausgehend von den subjektiven Interessen des Kindes und mit Blick auf die jeweilige Fallkonstellation schätze ich ein, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht bzw. ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen könnte und lasse dies in meine Stellungnahme einfließen.
Dabei berücksichtige ich entwicklungs- und familienpsychologische Erkenntnisse zu den kindlichen Bedürfnissen und den Auswirkungen von innerfamiliären Konflikten oder kindeswohlgefährdenden Aspekten wie Gewalt und Vernachlässigung ebenso wie konkrete Risiko- und Schutzfaktoren im Einzelfall.
Falls meine Einschätzung als Verfahrensbeistand vom Kindeswillen abweicht, weil dieser das Kindeswohl gefährden würde, mache ich dies sowohl für das Kind als auch im familiengerichtlichen Verfahren transparent.
- Systemische Perspektive
Das Lebensumfeld des Kindes und seine sozialen Beziehungen berücksichtige ich sowohl bei der Ermittlung des Kindeswillens als auch bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Dazu spreche ich nach Bedarf neben den Elternteilen auch mit weiteren Bezugspersonen wie z.B. Geschwistern, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Großeltern, Schulfreund*innen etc. und reflektiere deren Einschätzungen ggf. mit dem Kind.
- Persönliche Gespräche und Hausbesuche
Die Kinder und Jugendlichen besuche ich grundsätzlich persönlich in ihrem Lebensumfeld, sei es im Haushalt der Eltern oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Inobhutnahme- oder Wohngruppe).
Oft führe ich Gespräche im Rahmen eines Spaziergangs oder im Kinderzimmer, wo Kinder die Möglichkeit haben zu spielen oder zu malen. Bei Bedarf führe ich Gespräche in beiden Elternhaushalten oder in einem neutralen Umfeld, z.B. auch in der Schule oder der Kita.
Durch die Hausbesuche kann ich in Verfahren nach § 1666 BGB oder bei hochstrittigen Elternkonflikten die kindliche Perspektive auf schwierige Lebensbedingungen nachvollziehen und im Verfahren einbringen. Meine Praxiserfahrung im Kinderschutz ist dabei oft hilfreich, da ich gewichtige Anhaltspunkte für Gefährdungen erkenne und so eine ergänzende Einschätzung zu der des Jugendamtes anbieten kann.
- Entscheidungsrelevanz
In meiner Stellungnahme arbeite ich den entscheidungsrelevanten Sachverhalt gemäß der Rechtsgrundlage jeweiligen Verfahrens und unter Berücksichtigung der jeweiligen verfahrensrechtlichen Vorschriften sowie einschlägiger Kommentare und obergerichtlicher Rechtsprechung heraus.
Dabei nehme ich natürlich die Perspektive des Kindes ein und berücksichtige das Kindeswohl. Ich rege auf dieser Grundlage in der Regel konkrete Vereinbarungen oder familiengerichtliche Maßnahmen an.
In Verfahren nach § 1666 BGB kann ich, auf Grund meiner Berufserfahrung im Jugendamt, oft konkrete Hilfen zur Erziehung vorschlagen oder zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen.
- Aktives "zur Geltung bringen" der Kindesinteressen
Der Verfahrensbeistand hat die Interessen des Kindes im Verfahren zur Geltung zu bringen. Daher wirke ich bei Bedarf auch im Vorfeld der Anhörungstermine bereits proaktiv an einvernehmlichen Lösungen mit oder schlage konkrete familiengerichtliche Maßnahmen vor.
In Einzelfällen kann es sein, dass der festgestellte Kindeswille die Beschäftigung mit einem anderem als dem aktuell anhängigen Verfahrensgegenstand erfordert (z.B. Umgangsrecht des Kindes mit einem Elternteil in einem Sorgerechtsverfahren). Ich rege dann an, eine Regelung des weiteren Verfahrensgegenstandes von Amts wegen zu prüfen.
Erreichbarkeit
Ich bin per EGVP (EBO-Postfach, entsprechend dem BeA-Postfach für Anwälte) erreichbar, so dass ich nach Bestellung ohne Verzögerung mit der Arbeit beginnen kann. Für besonders kurzfristige Anliegen ist es hilfreich, einen Anhörungstermin vorab telefonisch abzustimmen.
Hier finden Sie meine Kontaktdaten.
Referenzen
Seit meiner Zertifizierung im Jahr 2019
- war ich in über 250 Verfahren als Verfahrensbeistand tätig.
- werde ich regelmäßig vom Amtsgericht Hannover sowie von verschiedenen Amtsgerichten in der Region Hannover, insbesondere dem Amtsgericht Burgdorf und dem Amtsgericht Lehrte, bestellt.
- vertrete ich die Kindesinteressen in Verfahren zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge bei Trennung oder Kindeswohlgefährdung, zur freiheitsentziehenden Unterbringung und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie zur Kindesherausgabe.
- führe ich regelmäßig Umgangs- und Ergänzungspflegschaften sowie Berufsvormundschaften.

Verfahrensbeistand für Celle, Gifhorn, Peine und andere Familiengerichte
Regelmäßig bin ich in Stadt und Region Hannover sowie im Umkreis von 20 km um Uetze in der Region Hannover oder den angrenzenden Landkreisen tätig.
Im Einzelfall übernehme ich aber auch Verfahrensbeistandschaften für weiter entfernte Familiengerichte. Falls Sie mich auf Grund meiner Qualifikation oder einer besonderen Fallkonstellation (beispielsweise wenn Kinder im Rahmen der Inobhutnahme oder auf Grund eines plötzlichen Wechsels des tatsächlichen Aufenthalts mit einem Elternteil in der Region Hannover oder Celle aufhältig sind) bestellen möchten, fragen Sie mich gerne an.
Sie können mich jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ich kann Ihnen dann kurzfristig Auskunft über meine Kapazitäten geben und lasse Ihnen die für eine Bestellung erforderlichen Nachweise zukommen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegen.