Informationen für Kinder und Jugendliche
Das Wichtigste ganz kurz:
- Als Verfahrensbeistand bin ich vom Familiengericht für Dich bestellt - ich arbeite also nicht für das Gericht, für das Jugendamt oder für deine Eltern, sondern für Dich!
- Das Familiengericht, also eine Richterin oder ein Richter, kann Entscheidungen treffen, um Dir und Deinen Eltern zu helfen oder um Dich zu schützen. Wie das genau funktioniert, erkläre ich Dir gerne, wenn ich Dich besuchen komme.
- Wenn Du mit mir sprichst, geht es darum, was Du allein willst, um Deine Wünsche und Deine Gefühle. Damit die Richterin oder der Richter weiß, was eine gute Entscheidung für Dich sein könnte, schreibe ich das, was Du mir sagst, auf und schicke später einen Brief an das Familiengericht.
- Du musst Dich nicht entscheiden! Besonders nicht zwischen Mama und Papa, denn Du darfst immer beide lieb haben und mit beiden Zeit verbringen.

Warum bekommen Kinder einen Verfahrensbeistand?
- Wenn Eltern getrennt sind, müssen sie in manchen Fragen, die Dich als Kind oder Jugendliche*n betreffen, trotzdem zusammen entscheiden. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, zu welchem Arzt Du gehst, bei welchem Elternteil Du wohnst oder wie oft Du den anderen Elternteil besuchst.
- Wenn das Jugendamt sich Sorgen um Kinder oder Jugendliche macht, kann es sich beim Familiengericht melden. Dann geht es darum, wie das Jugendamt der Familie helfen kann, damit es den Kindern besser geht oder was die Eltern machen müssen, damit ihre Kinder gut leben können.
- Das Familiengericht kann dann entscheiden, was gemacht werden soll und alle müssen sich an die Entscheidung halten. So gibt es keinen Streit mehr.
Das Familiengericht will so entscheiden, dass es Dir mit der Entscheidung gut geht. Deshalb bestellt es einen Verfahrensbeistand für Dich, der herausfinden soll, was Du willst und was Du brauchst.
Was macht der Verfahrensbeistand?
Zuhören und Erklären:
Als Verfahrensbeistand spreche ich persönlich mit Dir darüber, worum es beim Familiengericht geht und was Du möchtest. Dazu komme ich meistens zu den Kindern nach Hause, damit wir uns in Ruhe unterhalten können. Vielleicht spielen wir auch zuerst ein Spiel, um uns kennenzulernen. Manchmal wünschen Kinder oder Jugendliche sich auch, außerhalb von Zuhause zu sprechen - dann machen wir einen Spaziergang oder ich komme in die Schule oder ein Jugendzentrum. Ich richte mich danach, wo Du am besten reden kannst.
In unserem Gespräch möchte ich erfahren, was Du selbst am liebsten möchtest und wie Du Dich fühlst. Vielleicht hast Du schon eine genaue Idee davon, was Du willst und brauchst nur jemanden, dem Du sie erzählen kannst. Oder es gibt etwas, was Dich traurig oder wütend macht, aber Du weißt noch keine Lösung - dann können wir zusammen überlegen, ob uns etwas einfällt.
Verstehen und Besprechen:
Weil es in Deinem Leben auch Erwachsene gibt, die Dich gut kennen, spreche ich mit Deinen Eltern und vielleicht mit anderen Erwachsenen, zum Beispiel Lehrer*innen oder Erzieher*innen. Denn auch die können mir viel darüber sagen, was Du brauchst, damit es Dir gut geht, oder ob es etwas gibt, was Du nicht magst oder was Dich traurig macht. Diese Informationen geben mir dann vielleicht neue Ideen, die ich mit Dir bespreche.
Wenn Du eine Idee hast, mit wem ich noch sprechen sollte oder wenn Du zusammen mit jemand anderem (einem Freund, einer Freundin oder einem Verwandten) mit mir sprechen möchstes, kannst Du mir gern Bescheid sagen.
Dem Gericht erklären, was Du willst:
Vor dem Gerichtstermin schreibe ich für das Gericht eine "Stellungnahme" (so etwas wie einen langen Brief an das Gericht), in der ich erkläre, was Du willst und warum das so ist. Auch Deine Meinung zu dem, was Deine Eltern oder das Jugendamt wollen, schreibe ich in die Stellungnahme.
Denn nur wenn die Richterin oder der Richter weiß, was Du willst, kann er oder sie eine Entscheidung treffen, die für Dich und Dein Leben die richtige ist.
Im Gericht für Kinder und Jugendliche da sein:
Wenn der Richter oder die Richterin Dich ins Familiengericht einlädt, um mit Dir persönlich zu sprechen, bin ich bei dem Gespräch dabei und achte darauf, dass Du auch alles erzählen kannst, was Dir wichtig ist. Dieser Termin heißt "Kindesanhörung".
Bei dem Gerichtstermin für die Erwachsenen, bei dem nur die Richterin oder der Richter, Deine Eltern, das Jugendamt und der Verfahrensbeistand dabei sind, vertrete ich dann Deine Interessen und erzähle, welche Entscheidung Du Dir wünschst.
Weil das Familiengericht bei seiner Entscheidung viele Gesetze berücksichtigen muss, kann ich nicht versprechen, dass genau so entschieden wird, wie Du es willst. Aber ich werde darauf achten, dass deine Wünsche gehört und deine Rechte beachtet werden.
Erklären, wie es weiter geht:
Wenn das Gericht eine Entscheidung trifft, werde ich Dir diese Entscheidung nach dem Termin erklären und sie mit Dir besprechen. Du kannst mir Fragen stellen und mir erzählen, wie Du die Entscheidung findest. Dann ist meine Arbeit als Verfahrensbeistand beendet.
Was erzählt der Verfahrensbeistand den Eltern und dem Familiengericht?
Es gibt immer wichtige Gründe, warum Kinder oder Jugendliche etwas wollen oder nicht wollen.
Diese Gründe können wir besprechen und ich kann sie dann dem Familiengericht erklären, damit die Richterin oder der Richter eine gute Entscheidung für Dich treffen kann.
Aber es gibt auch Gründe, die keiner wissen soll.
Was ist, wenn etwas für Dich sehr wichtig ist, aber Deine Eltern nichts davon wissen sollen? Oder vielleicht machst Du Dir Sorgen um etwas und bist noch nicht sicher, ob Du es Deinen Eltern oder dem Familiengericht erzählen willst?
Dafür gibt es eine Schweigepflicht.
Damit Du wirklich alles, was für Dich wichtig ist, mit mir besprechen kannst, habe ich eine Schweigepflicht. Das heißt, wenn Du mir etwas als Geheimnis anvertraust, darf ich es niemandem erzählen, auch nicht Deinen Eltern oder dem Gericht.
Sag mir also einfach Bescheid, wenn ich etwas nicht weitererzählen oder aufschreiben soll.*
Wir können dann darüber reden und finden vielleicht eine Lösung, wie das Gericht trotzdem eine gute Entscheidung treffen kann. Weil ich schon mit vielen Kindern, Jugendlichen und Familien gearbeitet habe, habe ich auch schon mit vielen schwierigen Problemen zu tun gehabt. Oft kann man eine gute Lösung finden, wenn man erstmal darüber redet.
*Nur falls es bei einem Geheimnis um etwas geht, was eine große Gefahr für Dich oder jemand anderen bedeutet, kann es sein, dass ich Deinen Eltern oder dem Gericht davon erzählen muss, um Dich zu schützen. Ich sage Dir dann aber vorher Bescheid und wir besprechen zusammen, wie es weitergeht.
Rechte von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche habe viele Rechte, die von den Erwachsenen beachtet werden müssen. Hier sind ein paar Beispiele für wichtige Kinderrechte:
- Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen und Erwachsene (Eltern, das Gericht, das Jugendamt...) müssen Deine Meinung bei Entscheidungen, die Dich direkt betreffen, berücksichtigen. Deshalb gibt es beim Familiengericht den Verfahrensbeistand.
- Du hast das Recht, von der Richterin oder dem Richter persönlich angehört zu werden, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft.
- Du hast das Recht, in Sicherheit zu leben, genug zu Essen und zu Trinken zu bekommen und medizinisch versorgt zu werden, wenn es Dir nicht gut geht.
- Du hast das Recht, in die Schule zu gehen und zu lernen.
- Du hast das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden.
- Du hast das Recht, zu Deinen beiden Eltern Kontakt zu haben - und zwar persönlich und regelmäßig, ohne dabei gestört zu werden.
- Du hast das Recht auf Hilfe vom Jugendamt, zum Beispiel wenn es Dir bei deinen Eltern nicht gut geht.
Wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Rechte nicht beachtet werden, sag mir Bescheid! Wir können dann besprechen, wer Dir helfen kann und welche Möglichkeiten es dafür gibt.
Mehr Informationen über die Kinderrechte findest Du hier:

Mehr Rechte für Jugendliche (ab 14) beim Familiengericht
Wenn Du mindestens 14 Jahre alt bist, bist Du beim Familiengericht "verfahrensfähig", jedenfalls wenn es um ein konkretes Recht geht, das Dir nach dem Gesetz zusteht.
Du kannst Dich zum Beispiel selbst an das Familiengericht wenden, wenn Dir der Kontakt zu einem Elternteil verboten wird oder wenn Deine Eltern getrennt sind und Du gern bei dem anderen Elternteil wohnen möchtest.
Wenn Du einen Vormund hast und nicht damit einverstanden bist, was er oder sie für Dich entscheidet, kannst Du dich ebenfalls selbst an das Familiengericht wenden.
Außerdem kannst Du gegen eine Entscheidung des Familiengerichts selbstständig Beschwerde einlegen, wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.
Als Verfahrensbeistand helfe ich Dir dabei, Deine Rechte im Verfahren zur Geltung zu bringen.